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Die Inhalte dieser UVV`en werden u. a. in allgemeingültige Richtlinien umgesetzt. Mit Erstellung der Richtlinien fällt u.a. die Forderung der UVV, die Sachkundeprüfungen von z.B. Hebebühnen, kraftbetriebenen Toren, weg. Anstelle dieser Forderung tritt die vom Unternehmer für seinen Betrieb durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die durch das Arbeitsschutzgesetz und nun auch besonders durch die Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird. Neu daran ist, dass der Unternehmer u. a. die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln muss, sowie die Gefährdungen durch Arbeitsmittel und -geräte unter Einbeziehung der im Betrieb individuellen Einsatzbedingungen und möglichen Wechselwirkungen bewerten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen festlegen muss. Der Unternehmer setzt somit auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest. Er hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen (intern/extern) erfüllen müssen, die vom Arbeitgeber mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Gerne sind wir bereit Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beraten und zu unterstützen! Unser Unternehmen ist spezialisiert auf die Entwicklung, Anpassung, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen aller Branchen und Tätigkeitsbereiche. Gerne stehen wir auch für Vortragstätigkeiten bezüglich der Thematik "Gefährdungsbeurteilung" zu Verfügung.
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